Als Praxis Ihres Vertrauen engagieren wir uns über das normale Maß hinaus!

Fehlzeiten bedeuten für Unternehmen:
- unbesetzte Arbeitsplätze
- Gehaltsfortzahlung ohne Gegenleistung
- Mehrbelastung der anwesenden Mitarbeiter
- Produktionsausfall, Terminverzug und Lieferschwierigkeiten
- steigende Unfallversicherungs- und Ausgleichszahlungsprämien
- Verlust von teuer ausgebildetem Fachpersonal durch Fluktuation oder Frühverrentung.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen aber auch dann Kosten, wenn der Mitarbeiter anwesend ist: Wer sich unwohl fühlt, kann sich schlechter konzentrieren, macht mehr Fehler und muss Schmerzpausen einlegen. Darunter leidet der Teamgedanke, Kundenzufriedenheit und Firmenimage sinken und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Viele Menschen würden sich gerne viel mehr bewegen und ihren Alltag aktiver gestalten. Leider lässt der Alltag und vor allem der Job dies nur sehr selten zu. Wir haben nur äußerst selten die Zeit etwas für uns und unser Wohlbefinden zu tun.
Mit einer gesundheitlichen Firmenbetreuung versprechen wir unseren Kunden genau das zu ändern, denn jedes Unternehmen ist nur so gesund wie seine Mitarbeiter!
Neben unseren regulären Leistungen (therapeutische und Wellness Behandlungen und Kurse) bieten wir individuell für Firmen separate Angebote.
Ihre Mitarbeiter und Kollegen bleiben – ebenso wie Sie – fit und gesund. Zudem kann das Wir-Gefühl und die Motivation gesteigert werden, was sich immer auch auf das Arbeitsklima auswirkt!
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne nach Ihren Wünschen ein individuelles Programm, das auf die Möglichkeiten in und um Ihr Unternehmen ausgelegt ist.
Egal ob Entspannung in der Mittagspause, Ausdauertraining nach der Arbeit, innerbetriebliche Massagetermine oder Kurse für die ganze Abteilung, Sie bestimmen über Leistungen, Programm, Räumlichkeiten und vor allem Zeiten.
Fördern Sie gute Stimmung, Begeisterung und Gesundheit in Ihrem Unternehmen! Sprechen Sie uns an!
Steuerfreie Gesundheitsförderung!!!
Nach §3 Nr. 34 ESG ist eine Steuerbefreiung bis 500 € im Jahr pro Arbeitsplatz möglich, wenn zum Arbeitslohn eine Leistung des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung geleistet wird. Die Leistung darf nicht durch Anrechnung oder Umwandlung des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden. Fragen Sie hier einfach mal bei Ihrem Steuerberater nach!

Wir behandelt, betreuen und beraten die Spieler in einer Verletztungsphase und versuchen, die Muskulatur trotz Verletzung weiter zu stärken, um nach der Verletzung einen besseren Einstieg in die Trainingszeit zu gewährleisten. Auch während der Saison behandeln wir die Spieler, um sie leistungsfähig zu halten und einen Ausgleich zur anstrengenden Spielzeit zu schaffen.